Am Jahresende 2022 endet die letzte Frist zum Austausch älterer Kassensysteme ohne Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).

Bereits seit 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung, in welcher u.a. vorgeschrieben wird, dass elektronische Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen.

Die letzte Übergangsfrist zur Umstellung bei Registrierkassen endet am 31.12.2022! Schnell reagieren !

 

Am Jahresende 2022 endet die letzte Frist zum Austausch älterer Kassensysteme ohne Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).

 

Bereits seit 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung, in welcher u.a. vorgeschrieben wird, dass elektronische Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen. Da es anfänglich noch zu Verzögerungen kam und anschließend auch einige Bundesländer eine weitere Übergangsfrist der TSE-Pflicht beschlossen haben, wurde die Frist auf den 30. August bzw. 30. September 2020 festgelegt (Nichtbeanstandungsregelung). Spätestens seit dem 01.10.2020 müssen jedoch alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Auf dieser TSE-Karte (bei Sharp-Kassenmodellen SD-Worm-Karte 8GB) werden alle Buchungen der Kasse aufgezeichnet und können bei Bedarf vom Finanzamt ausgelesen werden. Die TSE ist ein zentrales Element zum Schutz von Manipulation. Daher müssen mittlerweile alle Kassensysteme, welche nachrüstbar (aufrüstbar) sind, mit einer TSE ausgestattet sein.

Die aktuell noch bestehende Ausnahme betrifft nur Kassenmodelle, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, aber wegen Ihrer Bauart nicht mit einer zertifizierten TSE aufrüstbar sind. Die Übergangsfrist für diese Kassenmodelle endet jedoch am 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 muss jedes genutzte Kassensystem den Anforderungen der KassenSicherungsverodnung (KassenSichV) entsprechen.

Sollten die gesetzlichen Vorgaben bei elektronischen Registrierkassen nicht eingehalten werden, kann das Finanzamt bei einer Prüfung eventuell über eine Gewinnschätzung die Steuern festlegen. Dies kann unter Umständen zu einer höherer Steuerlast führen. Zusätzlich können Strafen von bis zu EUR 25.000,– festgelegt werden.

Sollten Sie daher aktuell noch mit einer Registrierkasse arbeiten, welche keine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung besitzt, empfehlen wir Ihnen dringend dieses Kassenmodell auszutauschen, bzw. falls möglich schnellstmöglich die Nachrüstung auf TSE vorzunehmen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bereits mit einer Kasse mit einer zertifizierten TSE arbeiten, finden Sie die Antwort evtl. unter nachfolgendem Link:

Merkmale einer Registrierkasse mit zertifizierter TSE

Sollten Sie derzeit noch mit einem älteren Kassensystem ohne TSE-Lizenz arbeiten, empfehlen wir Ihnen dringend die Nachrüstung Ihrer Sharp-Registrierkasse und falls dies nicht möglich ist bzw. unrentabel ist, den Austausch der Kasse. Gerne erreichen Sie uns für Rückfragen zu diesem Thema telefonisch unter 017647664968.

 

Aktuelle Kassenmodelle finden Sie unter nachfolgenden Links:

RCH Kassen

Kassenchef X Kassen

Sharp Kassen

 

Quelle: News

 

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